Grundlegende Änderung des deutschen Arbeitsmarktes. 8,50 Euro Mindestlohn ab 1. Januar 2015.
Neben der Geltung eines Mindestlohns von 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015 beinhaltet das Mindestlohngesetz noch eine Vielzahl weiterer Regelungen, die fast alle Unternehmen unserer Branche betreffen – auch wenn ein großer Teil unserer Branchenvertreter heute bereits höhere Gehälter an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlt. Insbesondere die Auftraggeber-Haftung, die aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Eingang in den gesetzlichen Mindestlohn findet, wurde von der Callcenter Wirtschaft positiv begrüßt.

Traditionell sind große Auftraggeber in der Ausgestaltung der Vertrags- und Rahmenbedingungen sehr mächtig. Hier hat der Gesetzgeber jetzt eine klare Verantwortlichkeit auch für die Einhaltung des Mindestlohns geregelt. Insgesamt wird durch das Mindestlohngesetz dem Kundendialog eine gute Zukunft in Deutschland gesichert.