Gegenüber Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern.
Wann darf ich einen Verbraucher anrufen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und wie muss die Erfüllung dieser Voraussetzungen dokumentiert
sein? Und was gilt im B2B? Vielfach wird kolportiert, dass ein generelles Interesse an einem Produkt oder einer Leistung ausreichen würde. Also: der Bürobedarfshändler darf schlicht jedes Unternehmen anrufen, bei dem er vermuten kann, dass es Bürobedarf benötige. Doch ganz so einfach ist es nicht.

In diesem Whitepaper gehen wir diesen Fragen nach und geben Antworten. Diese basieren auf den einschlägigen Gesetzen und der aktuellen Auslegung durch die Gerichte. Damit sei auch klar darauf hingewiesen, dass die heutige Rechtssprechung nicht in Stein gemeißelt ist. Eine regelmäßige Überprüfung von Prozessen und internen Regeln auf der Basis der jeweils aktuellen Rechtsprechung sei daher dringend angeraten.