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Dämpfer für Callcenter - wann Werbeanrufe verboten sind

Das Oberlandesgericht Köln rügt fehlende Transparenz in vorformulierten Einwilligungserklärungen für Werbeanrufe.
13.02.11 | Interessanter Artikel bei COMPUTERWOCHE
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Ein Beitrag in der Computerwoche über die Relevanz des rechtlich abgesichterten Opt-Ins.

Die üblichen vorformulierten Einwilligungserklärungen von Verbrauchern zur Telefonwerbung sind unter bestimmten Umständen unwirksam.

Eine vorformulierte Einwilligungserklärung, mit der ein Verbraucher seine Zustimmung zu Werbeanrufen erteilt, ist dann unwirksam, wenn diese zu allgemein und unbestimmt formuliert ist.